Ein MiCA-Antrag beginnt mit den konkreten Kryptodienstleistungen und dem Betriebsmodell, nicht mit der Suche nach dem „schnellsten“ Land. Der Umfang bestimmt Unterlagen, Kapital, Personal und Kontrollen.
Vor dem Antrag prüfen
- welche Kryptowerte-Dienstleistungen erbracht werden;
- Sitz, effektive Leitung und Führung in der EU;
- Eigentümerstruktur und Zuverlässigkeit des Managements;
- AML/KYC, Beschwerden, Interessenkonflikte und Outsourcing;
- ICT, Cybersecurity, Verwahrung, Safeguarding und Kontinuität;
- Kapital, Finanzplan und Bank- oder Zahlungsbeziehungen.
Marketing und Website müssen den tatsächlichen Status zeigen; ein Antragsteller darf sich nicht als bereits lizenziert darstellen. Die zuständige Behörde entscheidet, und Anforderungen hängen von Leistungen und Fakten ab.
CrystalCore strukturiert Leistungsumfang, Gesellschaft und Readiness-Akte über MiCA/CASP Licensing, Company Registration und Business Accounts. Dies ist keine Rechtsberatung.
