Zahlungsdienstleister / Acquirer / Grenzüberschreitende Zahlungen / VERZEICHNIS

Checkout.com

Eine unabhängige Übersicht der öffentlichen Kriterien von Checkout.com. CrystalCore unterstützt bei der Eignungsprüfung, der Vorbereitung des KYB-Pakets und beim Antrag, ohne eine Genehmigung zu versprechen.

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KATEGORIEN

Zahlungsdienstleister / Acquirer / Grenzüberschreitende Zahlungen

ANGEGEBENE ABDECKUNG

Weltweit · Nordamerika · Europa · Asien-Pazifik · Naher Osten

INTEGRATIONEN

REST API · Flow · Frames

DATEN GEPRÜFT

9. August 2026

Geeignete Unternehmen und Anwendungsfälle

Wachsende E-Commerce-, SaaS-, Reise- und Digitalunternehmen, Marktplätze und Großhändler.

Funktionen

  • Online-Kartenakzeptanz und lokale Zahlungsmethoden
  • Flow Checkout, Tokenisierung und wiederkehrende Zahlungen
  • Auszahlungen, Betrugsprävention und Netzwerkoptimierung

So funktioniert das Onboarding

Vertriebsgeführtes Merchant-Underwriting; Produktiv-Zahlungsmethoden werden nach KYB-, Compliance- und Kartensystemprüfung aktiviert.

Grundlegende Voraussetzungen

Ein unterstützter Rechtsträger und Anwendungsfall, transparente Eigentümer, eine Website, Liefer-/Rückerstattungsrichtlinien und eine Transaktionsprognose.

Einschränkungen und Risikoprüfung

Zahlungen dürfen nicht für illegale, verbotene oder nicht vom Händler selbst erbrachte Waren/Dienstleistungen Dritter angenommen werden; methodenspezifische Regeln können strenger sein.

Kanäle und Integrationen

REST APIFlowFramesSDKsPluginsWebhooks

Offizielle Quellen

Öffentliche Angaben wurden am 9. August 2026 geprüft. Kriterien können sich ohne Vorankündigung ändern; deshalb bestätigen wir die aktuellen Anforderungen vor dem Antrag erneut beim Anbieter.

WICHTIG / KEINE GENEHMIGUNGSGARANTIE

Diese Seite dient nur zur Information und bestätigt keine Partnerschaft zwischen CrystalCore und Checkout.com. Die Verfügbarkeit hängt von Unternehmensjurisdiktion, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit der UBOs, Tätigkeit, Märkten, Umsatz und einer unabhängigen KYC/KYB/AML-Prüfung ab. Checkout.com trifft die endgültige Entscheidung.